Das sitzen in Brüssel Volksvertreter, denen offenbar nicht bewusst ist, dass sie die Rechte des Volkes mit Füßen treten. Es geht um die neue TAN-Regelung, die es ab September vielen Menschen unmöglich macht, Online-Überweisungen zu tätigen. Als "wütender Verzweifelter" habe ich mich an Prominente gewandt.
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5. Juli 2019
Sehr geehrter Herr Markus Lanz,
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5. Juli 2019
Sehr geehrter Herr Markus Lanz,
sicher gehören Sie nicht zu den Handy-Verweigerern wie Herr Prof. Harald Lesch, Herr Prof. Niko Paech, meine Wenigkeit und viele andere Menschen, die man nicht als fortschrittsfeindlich oder gar dumm bezeichnen kann. Für Sie ist so ein mobiles Gerät sicher wichtig, für uns nicht. Das kann jeder Bürger selbst entscheiden. Wir haben aus guten Gründen keine mobilen Telefone. Einen Zwang, solche Geräte zu kaufen, würden wir als Eingriff in unsere persönliche Freiheit betrachten.
Das aber ist der Fall durch ein neues EU-Gesetz, dass die von Millionen Bankkunden genutze iTAN-Regelung für Überweisungen spätestens ab September 2019 verbietet.
Das bedeutet, die von mir genannten Prominenten und ich mit Millionen anderen Bankkunden MÜSSEN mobile Geräte kaufen, am besten und teuersten ein Smartphone. Anderenfalls können wir keine Überweisungen mehr vornehmen, für mich, der ich in Übersee lebe, ist ein Smartphone nötig.
Das ist ungesetzlich. Normalerweise sind die Gerichte sehr aufmerksam, wenn es um Verstöße gegen die freie Entscheidung von Bürgern geht. Warum setzen die Beamten in Brüssel - ich erspare mir hier bescheibende Adjektive und Substantive - bei diesen neuen TAN-Regelungen voraus, dass jeder ein Handy / Smartphone hat. Ein Gesetz auf der Grundlage von ANNAHMEN zu verabschieden, bedeutet einen Abschied vom Recht.
Da ich auch in Süsostasien seit meiner Auswanderung JEDE Ihrer Sendungen verfolge, würde ich dieses Thema sehr gern besprochen sehen. Ich das möglich? Wie tätigen die oben genannten Professoren ihre Banküberweisungen als Handy-Verweigerer? Ich habe sie schriftlich um Antwort gebeten. Aber Prominente, die kein Handy haben und nur Mails lesen, haben sicher Mail-Filter, die Fragen eines unbekannten Würstchens wie mir verschwinden lassen. Hoffentlich ist das bei Ihnen und Ihren wunderbaren Mirarbeitern nicht der Fall.
Es wäre sehr schön, wenn zusätzlich zu der Sonne Südostasies auch noch die Freude über eine Antwort hinzu käme.
Im Anhang zu diesen Schreiben schicke ich Ihnen eines meiner Schreiben an die Promis.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Spies
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4. Juli 2019
Sehr geehrter Herrn Prof. Paech,
bitte entschuldigen Sie, wenn ich Sie bei Ihrer vielen Arbeit mit einer Frage belästige, die für mich existenziell ist.
Ich lebe vorwiegend im Ausland. Banküberweisungen tätigte ich bisher mit der Eingabe aller nötigen Daten und wurde danach aufgefordert, ein iTAN aus einer mir vor längerer Zeit zugeschickten Liste einzugeben. "Bitte geben Sie iTAN C5 aus Karte 3 ein." Das war praktisch und nach meiner Ansicht sicher.
Nach einem neuen EU-Gesetz geht das jetzt nicht mehr. Für Inlands- und Auslands-Überweisungen MUSS ich andere TAN-Verfahren nutzen. DAZU BRAUCHE ICH IN JEDEM FALL EIN HANDY / SMARTPHONE! (s. Scan)
Ich habe solche Geräte noch nie besessen, besitze sie nicht und will sie auch in Zukunft nicht besitzen. In meinem nunmehr 78jährigen Leben war der Besitz solcher Geräte noch nie wichtig. Wie ich erfuhr, sehen Sie das ähnlich und auch Herr Prof. Harald Lesch hat sich im TV dahin gehend geäußert.
Was machen Sie, wenn Sie Online-Banking nutzen und Überweisungen tätigen wollen? Ich kann im Ausland nicht an einen TARGO-Bank-Schalter gehen. Selbst wenn ich das Handy meiner ausländischen Frau für eine SMS nutzen wollte, geht das nicht, weil die ausländische Vorwahl nicht akzeptiert wird. Wenn ich mich mit einer deutschen Handy-Nummer anmelden würde, wäre diese bei der Bank gespeicherte Nummer ungültig, wenn ich ins Ausland reise, eine neue SIM-Card und damit auch eine neue Rufnummer bekomme. Nur Chaos!
Meiner Ansicht nach kann nicht bei einem Gesetz der Besitz eines Handys/Smartphones vorausgesetzt werden. Das widerspricht der freien Entscheidung der Bürger/innen. Das Gesetz basiert nicht auf Fakten, sondern auf Annahmen, auf Mutmaßungen. Das aber ist gesetzeswidrig.
Selbst wenn weitaus die meisten Bankbenutzer über mobile Geräte verfügen, kann das nicht den Rest der Bürger zwingen, sich auch solche Geräte anzuschaffen, nur um normal leben und Bankgeschäfte tätigen zu können. Wenn es neue, sicherere Techniken gibt, müssen die alten Techniken weiter zur Verfügung stehen, wenn sich die Nutzer damit sicher fühlen und es für sie gar keine anderen Möglichkeiten gibt.
Es kann voraus gesetzt werden, dass in einer mobilen Gesellschaft fast jeder irgendwann ein Auto hat. Für den Rest stehen öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung. Es kann nun nicht ein Gesetz die Benutzung eines Fahrrades als öffentliches Verkehrsmittel verbieten, weil nur wenige Rad fahren und das Radeln angeblich gefährlich ist.
Ich kann und will mich mit diesen Einschränkungen und einer Kaufverpflichtung eines Handys nicht abfinden. Haben Sie eine Ahnung, wie und gegen wen man klagen kann? Und was machen Sie, wenn Sie Überweisungen nicht am Bankschalter tätigen wollen?
Für eine Antwort wäre ich Ihnen SEHR dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Spies
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Wie äußert sich z.B. Prof Niko Paech zu mobilen Geräten? Er ist Wirtschaftswissenschaftler an der Uni Siegen
https://www.wp.de/region/sauer-und-siegerland/ein-leben-ohne-smartphone-ich-geniesse-jeden-moment-id214834013.html
Dieser Beitrag wurde geschrieben von
Manfred Spies, 5. Juli 2019
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