In Deutschland habe ich ein Bankkonto, von dem ich bisher auch von Thailand aus Überweisungen tätigen konnte. In Zuge der neuen, idiotischen TAN-Regelungen können Überweisungen nur mit einem aktuell übermittelten Code getätigt werden. Das geschieht per SMS. Ich habe aber kein Handy und werde mir nie eins kaufen.
Wegen dieses Problems telefonierte ich über das Handy meiner Frau mir der Bank in Deutschland.
Nun kennen sie die Telefonnummer, halten sie blöderweise für meine eigene und schickten mir Formulare zur „Steuerpflicht und Abstandnahme von Kapitalsteuer-Abzug für Steuerausländer.“
Aha, ich bin Ausländer. Klar, da gibt es eine Abstandsnahme ohne Anstand.
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Ich fragte nach und erhielt eine Antwort:
20.11.2019
Sehr geehrter Herr Spies,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Diese Abfrage ist eine gesetzliche Anforderung und muss im Zuge des Common Reporting Standard erfolgen.
Dabei gelten die folgenden Indizien als überprüfungspflichtig:
- Ausländisches Besteuerungsland
- Ausländisches Adressland
- Ausländische Telefonnummer
- Verfügungsberechtigte mit ausl. Adressland
Da mindestens eins der Indizien auf Ihre Angaben bei uns zutrifft, haben wir Sie gebeten uns mitzuteilen ob sich evtl. etwas an Ihrer unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland geändert hat.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Martin Bahs
TARGOBANK AG
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Im WEB lese ich:
Der Common Reporting Standard (CRS) ist Teil des automatischen Austauschs von (Steuer-)Informationen (AEOI) und wurde von der OECD entwickelt
Im Jahr 2017 wurden danach folgende Daten gemeldet.
- Finanzkonten, die zum 31. Dezember 2015 bereits eröffnet sind, gelten als Altbestandskonten (preExisting)
- Finanzkonten, die ab dem 1. Januar 2016 eröffnet werden, sind nach den neuen Anforderungen zu identifizieren (Newaccount).
Jeder Bürger eines der unterzeichneten 129 Länder, der im Ausland eine Telefonnummer oder eine Adresse hat, ist verdächtig, auch im Ausland steuerpflichtig zu sein und diese Pflicht nicht seinem Heimatland zur Kontrolle zu melden.
ORWELL LÄSST GRÜSSEN!
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(Die TARGOBANK erhielt eine Antwort. Die Fragebögen und Formulare sind im Müll.
Ich erklärte:
Ich erklärte:
"....Wenn Sie von einem der Indizien schreiben, meinen sie die Ihnen jetzt bekannte Telefonnummer. Sie gehört meiner Frau.
Natürlich muss ich in Thailand gemeldet sein! Kennen Sie die Vorschriften hier? Auch wenn Sie Ihre evtl. vorhandene Freundin in Thailand für drei Tage besuchen, müssen Sie sich bei der Immigration-Behörde innenhalb von 24 Stunden mit einer Meldeadresse zeigen. Wenn das eines der von Ihnen angegebenen Indizien ist, haben es die an diesem Verfahren beteiligten Länder mit etwa 40 Millionen potentiellen "Steuerausländern" nur aus Thailand zu tun.
Sie sind nicht für solchen Schwachsinn verantwortlich. Aber sie zweifeln vielleicht selbst an Ihrem Schreibtisch an der Zurechnungsfähigkeit solcher Gesetzesmacher...."
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Manfred Spies
21.11.2019
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