I n Deutschland habe ich ein Bankkonto, von dem ich bisher auch von Thailand aus Überweisungen tätigen konnte. In Zuge der neuen, idiotischen TAN-Regelungen können Überweisungen nur mit einem aktuell übermittelten Code getätigt werden. Das geschieht per SMS. Ich habe aber kein Handy und werde mir nie eins kaufen. Wegen dieses Problems telefonierte ich über das Handy meiner Frau mir der Bank in Deutschland. Nun kennen sie die Telefonnummer, halten sie blöderweise für meine eigene und schickten mir Formulare zur „Steuerpflicht und Abstandnahme von Kapitalsteuer-Abzug für Steuerausländer.“ Aha, ich bin Ausländer. Klar, da gibt es eine Abstandsnahme ohne Anstand. …………………………………………….. Ich fragte nach und erhielt eine Antwort: 20.11.2019 Sehr geehrter Herr Spies, vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese Abfrage ist eine gesetzliche Anforderung und muss im Zuge des Common Reporting Standard erfolgen. Dabei gelten die folgenden Indizien als überprüfungspflichtig: